(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage) auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM).
(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
1. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, bei der für den Ortsbildschutz zuständigen Dienststelle,
2. bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg,
3. bei der Baubezirksleitung Hartberg,
4. beim Gemeindeamt der Stadt Hartberg.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise