Vorwort
§ 1
Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bad Radkersburg werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Anlage
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1 - PlanPDF