LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Ermächtigung der Gemeinde Freiland zu bestimmten passrechtlichen Handlungen

BHDL - Ermächtigung der Gemeinde Freiland zu bestimmten passrechtlichen Handlungen

In Kraft seit 29. März 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Personen, die in der Gemeinde Freiland einen Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz haben, können Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister der Gemeinde Freiland einbringen.

§ 2

§ 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen.

§ 3

§ 3

Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg weiterzuleiten.

§ 4

§ 4

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.

§ 5

§ 5

Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.

§ 6

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2003, in Kraft.