Vorwort
Personen, die in der Gemeinde Freiland einen Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz haben, können Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister der Gemeinde Freiland einbringen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen.
Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg weiterzuleiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.
Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2003, in Kraft.