LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHMU - Ortseinsatzgebiete der Berg- und Naturwacht im Bezirk Murau

BHMU - Ortseinsatzgebiete der Berg- und Naturwacht im Bezirk Murau

In Kraft seit 28. August 2004
Up-to-date

§ 1

Ortseinsatzgebiet 1: Ortsstelle Krakaudorf

umfasst den Bereich der Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen und Krakauschatten

Ortseinsatzgebiet 2: Ortsstelle Mühlen

umfasst den Bereich der Gemeinden Mühlen und Kulm am Zirbitz

Ortseinsatzgebiet 3: Ortsstelle Murau

umfasst den Bereich der Gemeinden Murau und St. Georgen ob Murau

Ortseinsatzgebiet 4: Ortsstelle Oberwölz

umfasst den Bereich der Gemeinden Oberwölz-Stadt, Oberwölz-Umgebung und Winklern bei Oberwölz

Ortseinsatzgebiet 5: Ortsstelle St. Lambrecht

umfasst den Bereich der Gemeinden St. Lambrecht, Laßnitz bei Murau und St. Blasen

Ortseinsatzgebiet 6: Ortsstelle St. Marein bei Neumarkt

umfasst den Bereich der Gemeinden St. Marein bei Neumarkt, Neumarkt in Steiermark, Dürnstein in der Steiermark und Zeutschach

Ortseinsatzgebiet 7: Ortsstelle St. Peter am Kammersberg

umfasst den Bereich der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg

Ortseinsatzgebiet 8: Ortsstelle Scheifling

umfasst den Bereich der Gemeinden Scheifling, St. Lorenzen bei Scheifling und Perchau am Sattel

Ortseinsatzgebiet 9: Ortsstelle Schönberg-Niederwölz

umfasst den Bereich der Gemeinden Schönberg-Lachtal und Niederwölz

Ortseinsatzgebiet 10: Ortsstelle Schöder

umfasst den Bereich der Gemeinden Schöder, Ranten und Rinegg

Ortseinsatzgebiet 11: Ortsstelle Stadl an der Mur

umfasst den Bereich der Gemeinden Stadl an der Mur, Predlitz-Turrach, Falkendorf und St. Ruprecht ob Murau

Ortseinsatzgebiet 12: Ortsstelle Stolzalpe

umfasst den Bereich der Gemeinden Stolzalpe und Triebendorf

Ortseinsatzgebiet 13: Ortsstelle Teufenbach

umfasst den Bereich der Gemeinden Teufenbach, Frojach-Katsch und Mariahof

Die Verordnung vom 20. Jänner 1983, GZ.: 6.1 Be 2/83 tritt somit außer Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF