Vorwort
Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 2 außer Kraft.
(Anm: Die Erklärung ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1 - ErklärungPDF