Vorwort
§ 1
§ 1
Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.
§ 3
§ 3
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 2 außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm: Die Erklärung ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1 - ErklärungPDF