(1) Die Begrenzung des weiteren Schongebietes beginnt an dem Grenzpunkt zwischen der Ortsgemeinde Gratkorn, der Katastralgemeinde: Windhof und der Ortsgemeinde Stattegg (im Rannachgraben, rund 1600 m bachaufwärts seiner Ausmündung in den Rötschbach), führt sodann entlang der gemeinsamen Grenze zwischen der Katastralgemeinde Windhof und Ortsgemeinde Stattegg über den Bergrücken des Schöckels (Koten 1216, 1289, 1304, 1340, 1289 und 1437) auf den Schöckel (Kote 1445) von diesem in nahezu nordwestlicher Richtung der Sessellifttrasse folgend entlang der Grenze zwischen der Ortsgemeinde Neudorf bei Passail und der Katastralgemeinde Windhof, führt in weiterer Folge in westlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Katastralgemeinden Windhof und Semriach Über die Höhenkote 837 bis zum Gasthaus Karl am Stein, von diesem einen Gemeindeweg folgend in nordwestlicher Richtung über das Anwesen vlg. Blasenlois zum Lurbach. Die Grenze führt sodann entlang eines Gemeindeweges in westlicher Richtung zu der über den Sittenbach (Eichfeldbach) rund 250 m bachaufwärts von seiner Ausmündung in den Lurbach bestehenden Gemeindewegbrücke, sodann den Sittenbach (Eichfeldbach) bachaufwärts folgend bis zu der im Zuge des Gemeindeweges von Neudorf zur Liegenschaft vlg. Humpl bestehenden Gemeindewegbrücke (diese Brücke über den Sittenbach (Eichfeldbach) liegt rund 1800 m bachaufwärts von seiner Ausmündung in den Lurbach). Von dieser Brücke führt die Grenze in nahezu westlicher Richtung über den Fritzenkogel (Kote 875) in den Badlgraben und folgt dem Badlbach bis zu seiner Mündung in die Mur (Fluß-Kilometer 203,000); die Grazer Bundesstraße Nr. 67 wird im Straßen Kilometer 30,465, die Eisenbahnstrecke Bruck Graz im Bahn-Kilometer 188,510 überquert. Von der Mur führt die Grenze nach der Fallinie auf den Kugelstein, Kote 536, sodann in südwestlicher Richtung über den Höhenrücken auf Kote 674, weiter über den Höhenweg in nordwestlicher Richtung auf den Parmaseggkogel, Kote 786, von diesem in der Fallinie eines Taleinschnittes in nahezu südwestlicher Richtung zur Landesstraße Peggau Übelbach (Bildstock) bis zum Übelbach, weiter den Übelbach abwärts bis zur Mündung des Feisterbaches (rund 500 m bachabwärts der Eisenbahnbrücke über den Übelbach). Die Grenze folgt hierauf dem Feisterbach in bachaufwärtiger Richtung auf eine Länge von rund 500 m und führt dann südlich in der Fallinie auf den Schartnerkogel, Kote 931. Vom Schartnerkogel bis zum Beginn der Grenze folgt diese dem nördlichen Teil der Begrenzung des engeren Schongebietes bis in den Rannachgraben, rund 1600 m bachaufwärts seiner Ausmündung in den Rötschbach, das ist der Grenzpunkt zwischen der Ortsgemeinde Gratkorn, der Katastralgemeinde Windhof und der Ortsgemeinde Stattegg.
(2) Straßen, Wege, Brücken und Bachläufe, die als Grenze angeführt sind, gehören noch zum Schongebiet.
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