(1) Die Grenze für das engere Schongebiet beginnt bei der Mündung des Enzenbaches in die Mur, überquert dort die Mur (Fluß Kilometer 193,750), führt sodann am linken Murufer entlang des südlicher. Zufahrtsweges zur Liegenschaft vlg. Schicker zur Bundesstraßenbrücke über den Rötschbach im Zuge der Grazer Bundesstraße Nr. 67 (Straßen Kilometer 39,085), unmittelbar nördlich der Liegenschaft vlg. Zenzlwirt, von hier in östlicher Richtung bergan. in der Fallinie auf die Höhenkote 664, folgt hier einem Fußweg auf den Eggenberg (Höhenkote 707) und gelangt bergab in der Fallinie zu dem bei der Liegenschaft vlg. Teibinger, Kote 508, stehenden Bildstock. Von hier führt die Grenze entlang des Gemeindeweges über die Liegenschaften vlg. Teibinger, Nockbauer (Kote 529) und Forstbauer nach Jasen (Kote 555), von da entlang des in südöstlicher Richtung führenden Gemeindeweges zur Liegenschaft vlg. Höchwirt auf den Höchkogel (Kote 643) und zum Zusammenfluß der beiden namenlosen Quellzubringer des Dultbaches. Von dieser Stelle führt die Grenze entlang des linken Quellzubringers des Dultbaches bachaufwärts und in weiterer Folge entlang der gemeinsamen Grenze zwischen den Ortsgemeinden Gratkorn und Stattegg über den Geierkogel (Kote 945), die Rannachwiese und die Hohe Rannach (Kote 1018) zum Rannachbach, diesen in bachabwärtiger Richtung folgend bis zur Ausmündung in den Rötschgraben, diesen bachaufwärts bis zur Mündung des Bramschbaches (rund 200 m Rötschbach abwärts vom Kesselfall), dem Bramschbach in bachaufwärtiger Richtung folgend bis zur Ortschaft Taschen (Höhenkote 814), sodann den Mitterbach abwärts bis zur Brücke über den Mitterbach im Zuge des unmittelbar am Fuße der Peggauer Wand in südlicher bzw. südöstlicher Richtung führenden Fahrweges, etwa 500 m westlich der Ruine Peggau (Kote 511), weiter in westlicher Richtung auf ca. 250 m einem Gemeindeweg folgend zur Gemeindestraße von Peggau nach Hinterberg, diese rund 150 m in nördlicher und 300 m in westlicher Richtung folgend, um zur Grazer Bundesstraße Nr. 67 (Höhenkote 398) zu gelangen. Nach Überquerung der Bundesstraße an dieser Stelle führt die Grenze in südwestlicher Richtung auf einer Strecke von rund 700 m geradlinig über die Mur (Fluß Kilometer 199,300) zum Bahndurchlaß rund 850 m abwärts der Eisenbahnbrücke über die Mur der Eisenbahnstrecke Bruck Graz (Kote 400), weiter in westlicher Richtung zu der rund 250 m entfernten Landesstraße Deutschfeistritz Gratwein (Kote 413), von da über den Höhenrücken (Kote 528) auf den Schartnerkogel (Kote 931), sodann in südlicher Richtung in gerader Linie (unmittelbar westlich neben einer Kapelle rund 300 m südlich vom Schartnerkogel), den Gamsgraben (Königgraben) überquerend zum Gamskogel (Kote 858). Von diesem auf eine Länge von rund 650 m den Höhenrücken bis Kote 780 entlang und weiter in der Fallinie einer Runse südlich bis zum Stübinggraben. Nach Überquerung des Stübingbaches (Kote 429) bei der abwärts der hydroelektrischen Eigenanlage des Gutes Almhof über den Bach bestehenden Brücke folgt die Grenze einem zur Liegenschaft vlg. Jeinegg führenden Weg und in weiterer Folge einem namenlosen rechtsufrigen Zubringer des Stübingbaches auf die Höhenkote 674 (rund 1050 m südwestlich vom Pfaffenkogel), um sodann in der Fallinie in südöstlicher Richtung in den Enzenbach zu gelangen (etwa 600 m östlich der Heilanstalt Enzenbach) und den Enzenbach entlang bachabwärts bis zu seiner Ausmündung in die Mur zu folgen.
(2) Straßen, Wege, Brücken und Bachläufe, die als Grenze angeführt sind, gehören noch zum Schongebiet.
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