Zur Sicherung des künftigen Trinkwasserbedarfes für die Stadtgemeinde Graz wird im Gebiete der Gemeinden Peggau, Deutschfeistritz, Gratkorn und Semriach ein Grundwasserschongebiet bestimmt, das sich in ein engeres (§ 2) und ein weiteres (§ 5) gliedert.
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