Die Grenze des weiteren Schongebietes verläuft, von der Kote 381 (Kalvarienberg) ausgehend, nach Osten geradlinig über die Kote 359 (bei der Andritzer Maut) zur Kote 499 (Reiner Kogel), sodann der Wasserscheide folgend über die Koten 490 (Ferdinandshöhe), 510 und 544 zur Kote 651 (Platte), dann in geraden Linien weiter über die Koten 550, 699 (nächst Linecker), 493 (Holzmöstel), 468 (nächst Schlosser), 513, 520, 592 (Rinneggleiten), 650, 920, 1047 (Erharthöhe), 1159 (Wolfstein), 1192 und 1216 (Loregg) bis zur Kote 1061, von dort geradlinig zur Weggabelung nördlich der Leber und zur Kote 1018 (Hohe Rannach), dann der gemeinsamen Grenze der Gemeinden Gratkorn und Stattegg über die Kote 945 (Geierkogel) folgend bis zum linken Quellzubringer des Dultbaches, diesen entlang abwärts durch den Hahngraben und die Dult bis zu seiner Einmündung in die Mur, in geraden Linien weiter über die Mur zur Kote 734 (Reiner Spitze), sodann zur Kote 561 (Frauenkogel), soweit dies nicht außerhalb des Stadtgebietes von Graz gelegen ist, hierauf über die Kote 409 am Thaler Bach und die Kote 763 (Fürstenstand) bis zur Kote 381 (Kalvarienberg), dem Ausgangspunkt.
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