Die Grenze des engeren Schongebietes verläuft, von der Kote 381 (Kalvarienberg) ausgehend, geradlinig zur Kote 359 bei der Andritzer Maut, weiter die gemeinsame Grenze des 3. und 12. Stadtbezirkes entlang zur Andritzer Reichsstraße, dieser folgend bis zum Durchlaß des Stufenbaches, dann in geraden Linien über die Koten 458 (Unterer Weizbach), 490 (nächst Seidlerhof), 562 und 585 (Pfang Berg), 605, 698 (Lineck Berg), 616, 670 (Zösenberg), 576, 429 (Hub), 665, 587, 434 und 418 bis zur Kapelle beim Koglbauer, von dort die Kammlinie entlang bergab zur Bundesstraße Nr. 67 bei der Einmündung des von Hart kommenden Weges, geradlinig weiter durch das Murtal zur Kote 556 am Raacher Kogel, der Kammlinie folgend über die Koten 677 (Raacher Kogel), 710 und 658 (Flösser Kogel) zur Kote 569 bei der Ruine Gösting, in der Fallinie bergab zum Thaler Bach, diesen abwärts bis zum Durchlaß unter dem Schloßplatz in Gösting und geradlinig weiter zur Kote 381 (Kalvarienberg), dem Ausgangspunkt.
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