Vorwort
Bei jeder behördlichen Auszeige im Walde und jeder behördlichen Markierung von Holz ist ein für das Land Steiermark einheitlicher Waldhammer zu verwenden.
Die Schlagfigur des behördlichen Waldhammers hat die stilisierte Umrißform des Steirischen Landeswappens (Anlage).
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
