Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 1987 über die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Böden, LGBl. Nr. 89/1987, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2003, außer Kraft.
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