LandesrechtSteiermarkVerordnungenSchongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Schöckl§ 5

§ 5Bewilligungspflichtige Maßnahmen und Tätigkeiten

In Kraft seit 01. Januar 2009
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