(1) Grenzbeschreibung Zone I:
Der Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung befindet sich nordwestlich von Edelschachen in der Nähe der Ortsbezeichnung „Flach“ östlich des Ursprunges des Pötzlbaches an der Grenze der Gst. Nr. 599/1 und 594, beide KG. 68018 Naintsch.
Von hier aus führt die Grenze entlang eines unbenannten Weges zunächst nach Südwesten, Norden, Nordosten, Westen, Südwesten, Nordwesten, und führt wenig nördlich vom Zetz (1274 m) weiter nach Eibisberg, wo sie auf den Weg „Schönes Kreuz“ mündet. Der Verlängerung dieses Weges folgt sie westwärts bis zu einem namenlosen Gerinne. Entlang dieses Gerinnes führt die Grenze nach Südwesten, bis sie auf den Hinterleitenweg trifft, und diesem entlang nach Süden bis zum Eibisbergweg folgt. Dem Eibisbergweg entlang verläuft sodann die Grenze nach Westen, Nordwesten, Südwesten und ab der Kreuzung mit dem Greithweg diesem entlang nach Osten, bis er ein namenloses Gerinne quert. Entlang dieses Gerinnes führt die Grenze nach Südwesten bis in den Talgraben und den Talgrabenbach entlang bis zur Kote 621 an der Kreuzung der L 353 Heilbrunner Straße mit der B 64 Rechbergstraße am nördlichen Ausgang der Weizklamm. Ab hier führt die Grenze der B 64 Rechbergstraße entlang etwa 300 m nach Nordwesten und biegt sodann links in einen unbenannten Weg nach Südwesten ab. Nach der Kreuzung mit dem Weizebenweg verläuft die Grenze nach Westen und biegt nach etwa 300 m links in den Haufenreithweg ein. Diesem entlang führt der Grenzverlauf nun nach Südwesten, dann Westen, bis der Weg beim Raabweg endet. Nun wendet sich der Grenzverlauf nach Süden und folgt dem Raabweg bis nach Arzberg, wo er auf die Raab trifft. Ab hier bildet die Raab die Südwestgrenze bis kurz vor Kote 520. Hier biegt die Grenze links ab und folgt einem unbenannten Gerinne nach Nordosten bis nach Grillbichl, wo das Gerinne auf den Knappweg I trifft. Diesem folgt sie wenige Meter nach Süden und wechselt dann nach Osten in den Mortantschdorfweg, der in den Katerlochweg mündet. Diesem entlang verläuft die Grenze nun nach Nordwesten und dann nach Norden bis zum Haselbach. Diesem entlang führt nun die Grenze nach Nordosten bis zum Hartweg. Hier wendet sich die Grenze nach Westen und folgt dem Hartweg nach Westen, Norden und mündet sodann in den Strosserweg und folgt diesem sodann nach Westen, Norden, Nordosten und mündet wiederum in die Lärchsattelstraße, der entlang sie nach Norden bis zur Kote 864 führt und dann nach Südosten folgt. Etwa 500 m nach der Kote 864 biegt die Grenze links auf einen unbenannten Weg nach Norden ab und wendet sich kurz darauf nach Osten und schließlich nach Nordwesten, bis dieser Weg den Greitherbach kreuzt. Diesem Bach entlang verläuft nun die Grenze nach Nordosten bis der Bach in den Weizbach mündet. Weiter führt sie entlang des Weizbaches etwa 150 m nach Nordwesten und folgt dann dem Gösserbach nach Nordosten, Osten, Nordosten, Norden bis zum Patschabauern. Hier verläuft die Grenze entlang der Ostgrenze der Gst. Nr. 512 und 513, beide KG. 68238 Naas, zur Patschastraße II, der sie nach Osten bis zum Voglhüttenweg folgt.
Diesem entlang führt nun die Grenze zunächst nach Südosten und dann entlang der Schwarzwaldstraße nach Süden bis zur südöstlichen Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 473/1 KG. 68238 Naas, etwa 400 m westlich des Hirschkogels. Hier folgt die Grenze der Grundstücksgrenze nach Nordosten und verläuft sodann entlang der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 422, KG. 68251 Ponigl, zunächst nach Südosten und dann nach Nordosten. Weiters folgt sie der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 324/1, KG. 68251 Ponigl, nach Südosten und sodann nach Nordosten, folgt zirka 170 m einem unbenannten Weg nach Südosten und führt entlang der südöstlichen Grundstücksgrenzen der Gst. Nr. 321 und 325/1, beide KG. 68251 Ponigl, zum Schurer-Eisnerweg. Diesem entlang verläuft die Grenze nach Südosten, Süden, Nordosten bis zur Kote 660. Von dort geht die Grenze etwa 100 m nach Norden auf der Poniglstraße und biegt sodann nach rechts ab und folgt der südöstlichen Grenze der Gst. Nr. 99 und 100, sowie der südwestlichen und südöstlichen Grenze des Gst. Nr. 4/1, alle KG. 68251 Ponigl, nach Nordosten, Südwesten, Nordosten, Osten bis zur Kote 1264 (Hoher Zetz). Ab hier folgt die Grenze der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 991/1, KG. 68018 Naintsch, entlang mehrerer Wegkreuze nach Nordwesten, Nordosten und entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Gst. Nr. 600/2, 599/2 und 599/1, alle KG. 68018 Naintsch, zu einem unbenannten Weg, dem Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
(2) Grenzbeschreibung Zone II:
Der Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung befindet sich nordwestlich von Edelschachen in der Nähe der Ortsbezeichnung „Flach“ östlich des Ursprunges des Pötzlbaches an der Grenze der Gst. Nr. 599/1 und 594, beide KG. 68018 Naintsch.
Von hier aus führt die Grenze entlang eines unbenannten Weges zunächst nach Osten, Süden, Osten zum „Harlbertl“ und mündet dort in den Derlerweg. Diesem folgt sie nach Süden, Osten, Norden, Osten, Süden bis zum Steinbauerweg. Entlang dieses Weges führt sie weiter nach Südosten, an der Kote 818 vorbei, bei einem Wegkreuz zum Edelschachenweg. Diesem folgt sie nach Südosten, Südwesten, Nordwesten bis zum Edelschachenbach, dem sie sodann bis zum Südosten bis zur Mündung in den Zetzbach folgt. Von hier folgt die Grenze weiter einem unbenannten Gerinne folgend nach Südosten, das wiederum einen unbenannten Weg kreuzt. Diesen entlang führt sie weiter nach Westen und Südwesten bis zum Hart-Gschnaidweg, dem sie in einigen Kurven nach Süden und nach der Kote 584 nach Südosten folgt, bis sie auf die Eisenbahntrasse trifft. Dieser entlang führt sie nun in mehreren Schleifen etwa 4 km nach Südwesten. Bei der Eisenbahnbrücke über den Nöstlbach verlässt die Grenze die Eisenbahntrasse und folgt zunächst dem Büchl-Nöstlweg, dann dem Pammer-Fankweg und schließlich wieder dem Büchl-Nöstlweg nach Südwesten bzw. Westen. Dieser geht sodann in den Büchlweg II über und führt diesem entlang nach Nordwesten zur Teichstraße und auf dieser nach Tannhausen. Hier wendet sich die Grenze für zirka 200 m auf der Poniglstraße nach Norden, ehe sie den Schlossgrabenweg entlang nach Südwesten führt. Hier trifft sie auf die Grenze der KG. Landscha und führt immer dieser entlang in einigen Kurven nach Südwesten, Nordwesten, und an der Kote 483 vorbei, ehe sie scharf nach links entlang der Grenze der KG. Affenthal für etwa 250 m nach Südwesten schwenkt. Hier kreuzt diese die B 64 Rechbergstraße, der entlang die Grenze nach Südosten bis zum Schlossweg-Pichlerweg führt. Auf diesem führt sie nach Südosten bis sie in den Sturmbergweg I übergeht. Bei der Waldgasse I wendet die Grenze sich nach rechts nach Westen und erreicht den Zattachweg, dem sie nach Westen, Nordwesten, Südwesten zur Kote 575 folgt. Ab hier verläuft die Grenze nach Südwesten auf dem Auweg, bis dieser auf dem Katerlochweg stößt. Hier wendet sich die Grenze für zirka 3 km nach Nordwesten, führt durch Leska und dann nach Norden zum Haselbach. Diesem entlang führt nun die Grenze nach Nordosten bis zum Hartweg. Hier wendet sich die Grenze nach Westen und folgt dem Hartweg nach Westen, Norden und mündet sodann in den Strosserweg und folgt diesem sodann nach Westen, Norden, Nordosten und mündet wiederum in die Lärchsattelstraße, der entlang sie nach Norden bis zur Kote 864 führt und dann nach Südosten folgt. Etwa 500 m nach der Kote 864 biegt die Grenze links auf einen unbenannten Weg nach Norden ab und wendet sich kurz darauf nach Osten und schließlich nach Nordwesten, bis dieser Weg den Greitherbach kreuzt. Diesem Bach entlang verläuft nun die Grenze nach Nordosten bis der Bach in den Weizbach mündet. Weiter führt sie entlang des Weizbaches etwa 150 m nach Nordwesten und folgt dann dem Gösserbach nach Nordosten, Osten, Nordosten, Norden bis zum Patschabauer. Hier verläuft die Grenze entlang der Ostgrenze der Gst. Nr. 512 und 513, beide KG. 68238 Naas, zur Patschastraße II, der sie nach Osten bis zum Voglhüttenweg folgt.
Diesem entlang führt nun die Grenze zunächst nach Südosten, und dann entlang der Schwarzwaldstraße nach Süden bis zur südöstlichen Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 473/1 KG. 68238 Naas, etwa 400 m westlich des Hirschkogels. Hier folgt die Grenze der Grundstücksgrenze nach Nordosten und verläuft sodann entlang der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 422, KG. 68251 Ponigl, zunächst nach Südosten und dann nach Nordosten. Weiters folgt sie der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 324/1, KG. 68251 Ponigl, nach Südosten und sodann nach Nordosten, folgt zirka 170 m einem unbenannten Weg nach Südosten und führt entlang der südöstlichen Grundstücksgrenzen der Gst. Nr. 321 und 325/1, beide KG. 68251 Ponigl, zum Schurer-Eisnerweg. Diesem entlang verläuft die Grenze nach Südosten, Süden, Nordosten bis zur Kote 660. Von dort geht die Grenze etwa 100 m nach Norden auf der Poniglstraße und biegt sodann nach rechts ab und folgt der südöstlichen Grenze der Gst. Nr. 99 und 100, sowie der südwestlichen und südöstlichen Grenze des Gst. Nr. 4/1, alle KG. 68251 Ponigl, nach Nordosten, Südwesten, Nordosten, Osten bis zur Kote 1264 (Hoher Zetz). Ab hier folgt die Grenze der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 991/1, KG. 68018 Naintsch, entlang mehrerer Wegkreuze nach Nordwesten, Nordosten und entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Gst. Nr. 600/2, 599/2 und 599/1, alle KG. 68018 Naintsch, zu einem unbenannten Weg, dem Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
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