(1) Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Verlautbarung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 1950, LGBl.. Nr. 19/1951, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 143/1973, außer Kraft.
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