Umfaßt ein Unternehmen mindestens 2 Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 128 Abs. 6 StLAO 1981), so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 36/1990
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