Vorwort
§ 1
§ 1
Anträge von Personen, die in den Gemeinden Aflenz Kurort, Aflenz Land, Breitenau am Hochlantsch, Etmißl, Gußwerk, Halltal, Mariazell, Pernegg an der Mur, St. Ilgen, St. Lorenzen im Mürztal, St. Marein im Mürztal, St. Sebastian und Turnau einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder weiterer Wohnsitz) haben, auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses können beim Bürgermeister der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
§ 2
§ 2
Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten.
§ 3
§ 3
Der Bürgermeister ist ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen und die Übereinstimmung des Antrages mit den vorgelegten Urkunden zu bestätigen.
§ 4
§ 4
Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.
§ 5
§ 5
Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.
§ 6
§ 6
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.