Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen über die Erklärung eines Teiles des Edlacher Moores zum geschützten Landschaftsteil (Bestandsschutzgebiet für Karlszepter und Strauchbirke) vom 6. Mai 1968, GZ: 7 E 3/11-1968, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise