Landschaftsschutzgebiet Nr. 15 - Warscheneck-Gruppe
Vorwort
§ 1
§ 1 Gegenstand
Im Bereich der Warscheneck-Gruppe wird ein in den Gemeinden Pürgg-Trautenfels, Stainach, Wörschach und Weißenbach bei Liezen, Tauplitz und Liezen gelegenes Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 15, Gebiete der Warscheneck-Gruppe bezeichnet.
§ 2
§ 2 Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:
– die natürlichen und naturnahen Landschaftselemente, insbesondere die alpinen Matten,
– die Bereiche der Kampfwaldzone,
– die morphologischen Besonderheiten, insbesondere die Kare, die angrenzenden Schuttfluren und Krummholzbestände,
– die Bereiche der bäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere die Wiesen, Weiden und Hutweiden,
– die Almflächen und Waldweidegebiete,
– die natürlichen Fließgewässer mit ihrer Begleitvegetation,
– die Lebensräume der im Schutzgebiet vorkommenden wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
§ 3
§ 3 Abgrenzung des Schutzgebietes
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:50.0000.
(2) Der Plan wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
1. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bei der für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Stelle;
2. bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen und
3. bei allen Gemeindeämtern der im § 1 genannten Gemeinden.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. August 2012, in Kraft.
§ 5
§ 5 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 1981 über die Erklärung von Gebieten der Warscheneck-Gruppe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 58/1981.