Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Mai 2002, mit der Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erlassen werden, LGBl. Nr. 50/2002 in der Fassung LGBl. Nr. 74/2002, außer Kraft.
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