Vorwort
Die Höhe des Heimbeitrages in einem Landesberufsschulen angegliederten Schülerheim wird für jeden Berufsschüler für den Lehrgang mit S 3650,-- festgesetzt.
Bei Besuch eines vierwöchigen Lehrganges ist der Heimbeitrag in halber Höhe zu entrichten.
Wenn ein Berufsschüler innerhalb dreier Wochen nach Lehrgangsbeginn aus entschuldbaren Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) den Lehrgang unterbricht, ist der Verpflegskostenanteil für den restlichen Lehrgangsteil gutzuschreiben.
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.