LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung der Höhe des Heimbeitrages im Schülerheim

Festsetzung der Höhe des Heimbeitrages im Schülerheim

In Kraft seit 10. Januar 1981
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Höhe des Heimbeitrages in einem Landesberufsschulen angegliederten Schülerheim wird für jeden Berufsschüler für den Lehrgang mit S 3650,-- festgesetzt.

§ 2

§ 2

Bei Besuch eines vierwöchigen Lehrganges ist der Heimbeitrag in halber Höhe zu entrichten.

§ 3

§ 3

Wenn ein Berufsschüler innerhalb dreier Wochen nach Lehrgangsbeginn aus entschuldbaren Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) den Lehrgang unterbricht, ist der Verpflegskostenanteil für den restlichen Lehrgangsteil gutzuschreiben.

§ 4

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.