LandesrechtSteiermarkVerordnungenNaturschutzgebiet Nr. VIII - Naßköhr§ 4

§ 4

In Kraft seit 29. Oktober 1971
Up-to-date

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Landesregierung zugelassen werden, wenn die natürlichen Erscheinungsformen dieses Gebietes in ihrer Ganzheit nicht nachhaltig wesentlich verändert werden.

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