§ 2 — Festsetzung der Höhe des Heimbeitrages im Schülerheim der Landesberufsschule Fürstenfeld
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1. Wenn ein Berufsschüler, aus welchen Gründen auch immer, während des Lehrganges aus dem Heim ausscheidet, sind die Verpflegskosten in Höhe des Gästeverpflegesatzes 1. Gruppe anteilsmäßig nach Tagen rückzuerstatten. Eine derartige Rückerstattung erfolgt jedoch nicht, wenn der Berufsschüler erst innerhalb der letzten Woche (7 Tage) aus dem Heim ausscheidet.
2. Der Rückzahlungsbetrag ist an den Einzahler zu überweisen.
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