(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 12. November 1968, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für das Land Steiermark“ 1969, Stück 33, Seite 339, außer Kraft.
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