LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Naturschutzgebiet Deutschlandsberg-Trahütten - Deutschlandsberger Klause, KG. Burgegg und Trahütten (Pflanzenschutzgebiet)§ 1

§ 1

In Kraft seit 06. März 1982
Up-to-date

(1) Das Gebiet der Deutschlandsberger Klause, gelegen in den KG. Burgegg und Warnblick der Stadtgemeinde Deutschlandsberg und in der KG. Trahütten der Gemeinde Trahütten, wird zwecks Erhaltung ihres Klammcharakters und als Standort und Lebensraum schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

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