Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl. Nr. 65/2003,
2. die Verordnung des Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Handel, LGBl. Nr. 31/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 31/2000.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise