(1) Das Feuchtbiotop zwischen Pichl Großdorf und Tragöß Oberort im Bezirk Bruck an der Mur wird zwecks Erhaltung seines natürlichen Erscheinungsbildes und seiner Vegetation in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise