LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

In Kraft seit 28. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Teile der Grundstücke Nr. 432, 433, 434/1 und 434/2, KG. Stübinggraben, im Gemeindegebiet Deutschfeistritz, werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten:

a) Aufforstung der Trockenwiese auf dem Grundstück Nr. 434/2 sowie Nutzung als Weide oder intensiv bewirtschaftete Mähwiese, ausgenommen die natürliche Wiederbewaldung durch Naturverjüngung;

b) jede Veränderung der Artenzusammensetzung des Baum- und Strauchbestandes, insbesondere durch Kulturumwandlung, Rodung, Kahlhieb, Abbrennen und Aufforsten mit Fichte, sofern damit der Aufbau eines reinen Fichtenbestandes ohne Duldung einer Naturverjüngung bezweckt wird;

c) jede Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens;

d) das Errichten oder Aufstellen von Anlagen aller Art, insbesondere das Anlegen von Wegen und Straßen sowie die Verbreiterung des bestehenden Wirtschaftsweges;

e) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen alle, Art sowie die Lagerung über einzelne Stämme hinausgehender Menge geschlägerten Holzes;

f) die Ausbringung von Wirtschafts und Handelsdünger, Pestiziden und sonstigen Chemikalien jeder Art;

g) das Befahren mit Motorfahrzeugen, ausgenommen für forstliche Nutzungszwecke.

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verbote. können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
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