(1) Der Bereich der Trockenwiese im Klein Kleingraben, Grundstücksnummern 380, 371/3 (Teil), 383 und 384/1, KG.Eichberg, Gemeinde Eichberg Trautenburg, wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen und gefährdeten Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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