LandesrechtSteiermarkVerordnungenZuweisung von Grundstücken an die Gemeinde Blumau in Steiermark nach Änderung der Landesgrenze§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Dezember 1987
Up-to-date

Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem im § 1 bezeichneten Landesverfassungsgesetz vom 3.Juli 1987, LGBl. Nr. 81/1987, in Kraft.

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