§ 2 — Zuweisung von Grundstücken an die Gemeinde Blumau in Steiermark nach Änderung der Landesgrenze
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Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem im § 1 bezeichneten Landesverfassungsgesetz vom 3.Juli 1987, LGBl. Nr. 81/1987, in Kraft.
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