Die vereinnahmten Beträge sind am Ende jeden Jahres zu Lasten des Ansatzes 1/099014/7660 für die Landesverwaltung bzw. 1/099024/7660 für den Bereich der Landeskrankenanstalten direkt dem Landesbedienstetenunterstützungsverein in Graz, Burg, zu überweisen.
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