Vorwort
An land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind schulfrei:
1. der 23. Dezember, wenn dieser auf einen Montag fällt und
2. der 7. Jänner, wenn dieser auf einen Freitag fällt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Oktober 2013, in Kraft.