LandesrechtSteiermarkVerordnungenSchulfreierklärung an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Schulfreierklärung an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

In Kraft seit 30. Oktober 2013
Up-to-date

§ 1

§ 1 Schulfreierklärung

An land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind schulfrei:

1. der 23. Dezember, wenn dieser auf einen Montag fällt und

2. der 7. Jänner, wenn dieser auf einen Freitag fällt.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Oktober 2013, in Kraft.