Vorwort
§ 1
§ 1
Das Gebiet „Pöllauer Tal“, gelegen in den Gemeinden Pöllau, Saifen Boden, Sonnhofen, Pöllauberg, Schönegg bei Pöllau und Rabenwald, alle im politischen Bezirk Hartberg, wird wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr.48 (Pöllauer Tal)“ bezeichnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 108/1981
§ 2
§ 2
Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist aus der Anlage ersichtlich.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
PlanPDF