(1) Im Bereich der Murauen Graz Werndorf wird ein in den Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Werndorf, Fernitz, Gössendorf und Mellach, Politischer Bezirk Graz Umgebung, und im Süden der Stadtgemeinde Graz gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr. 31 (Murauen Graz Werndorf)“ bezeichnet.
(2) Das geschützte Gebiet ist in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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