Der in der Anlage dargestellte Teilbereich Sölktäler des mit den Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 1981, LGBI. Nr. 54 und 55, zu den Landschaftsschutzgebieten Nr. 11 und 12 erklärten Landschaftsraumes erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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