Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 93/2001, außer Kraft.
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