§ 13 Zahlung — Festsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer
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Die Zahlung der Vergütung sowie des Teilzahlungsbetrages betreffend die anteilsmäßigen Nebenkosten erfolgt entweder auf Basis monatlicher Vorschreibung oder durch monatliche Einbehaltung vom Bezug.
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