LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung der Vergütung für Naturalwohnungen des Landes Steiermark für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer§ 13

§ 13Zahlung

In Kraft seit 01. August 2010
Up-to-date

Die Zahlung der Vergütung sowie des Teilzahlungsbetrages betreffend die anteilsmäßigen Nebenkosten erfolgt entweder auf Basis monatlicher Vorschreibung oder durch monatliche Einbehaltung vom Bezug.

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