(1) Das Trockenbiotop am Steinbruch „Klausen“ auf Teilen der Gst. Nr. 282/1 und 282/4, KG. Gleichenberg Dorf, Gemeinde Bad Gleichenberg, wird zur Erhaltung als Standort und Lebensraum von Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise