Vorwort
§ 1
Der in der Anlage dargestellte Teilbereich der „Steirischen Eisenwurzen“ des mit den Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1958, LGBl. Nr. 56, vom 22. Juli 1981, LGBl. Nr. 59 und 68, zu den Naturschutzgebieten I und II, zu den Landschaftsschutzgebieten Nr. 16 und 20 erklärten Landschaftsraumes erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen und durchzuführenden Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.
Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
PlanPDF