LandesrechtSteiermarkVerordnungenLandschaftsschutzgebiet Nr. 49 - Hochtal Lassing

Landschaftsschutzgebiet Nr. 49 - Hochtal Lassing

In Kraft seit 24. Dezember 1997
Up-to-date

§ 1

Im Bereich des Hochtales Lassing wird ein in der Gemeinde Lassing gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 49 (Hochtal Lassing) bezeichnet.

Das geschützte Gebiet ist in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF