LandesrechtSteiermarkVerordnungenMigrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007§ 6

§ 6Wahlbehörden

In Kraft seit 28. September 2007
Up-to-date

Die anlässlich der Gemeinderatswahl eingerichteten Wahlbehörden, insbesondere einzelne Sprengelwahlbehörden und die Stadtwahlbehörde, sind auch zur Leitung und Durchführung der Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates berufen.

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