§ 6 Wahlbehörden — Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007
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Die anlässlich der Gemeinderatswahl eingerichteten Wahlbehörden, insbesondere einzelne Sprengelwahlbehörden und die Stadtwahlbehörde, sind auch zur Leitung und Durchführung der Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates berufen.
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