Weisen mehrere Wahlvorschläge für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates den Namen derselben Wahlwerberin/desselben Wahlwerbers auf, so ist diese Bewerberin/dieser Bewerber von der Stadtwahlbehörde aufzufordern, binnen acht Tagen zu erklären, für welchen der Wahlvorschläge sie/er sich entscheidet. Auf allen anderen Wahlvorschlägen wird sie/er gestrichen. Wenn sie/er sich in der vorgesehenen Frist nicht erklärt, ist sie/er auf dem ersten eingelangten Wahlvorschlag, der ihren/seinen Namen trägt, zu belassen.
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