(1) Die „Enzianwiese“ im Bereich des Masenberges auf Gst. Nr. 17 und 18, KG. Oberneuberg, Gemeinde Pöllauberg gelegen wird zur Erhaltung als Standort von schutzwürdigen Pflanzen zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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