LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 25 - Pölshof bei Pöls (AT2223000)§ 2

§ 2Schutzzweck

In Kraft seit 26. Juli 2007
Up-to-date

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A) und im Falle der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes auch der Wiederherstellung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2007

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