LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 25 - Pölshof bei Pöls (AT2223000)§ 1

§ 1Gegenstand

In Kraft seit 30. August 2005
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Im Bereich zwischen Pölshof und Götzendorf bei Pöls wird ein in den Gemeinden Pöls und Oberkurzheim gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 25 „Pölshof bei Pöls“ bezeichnet.

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