Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Im Lebensraum Wald sind solche Maßnahmen insbesondere:
a) die Erhaltung und Wiederherstellung von Buchenbeständen, Au-, Schlucht- und Hangmischwäldern,
b) die sukzessive Beseitigung von nicht standorttypischen Gehölzen,
c) die Verlängerung der Umtriebszeiten zur Erhöhung des Altholzanteiles und
d) die Erhaltung und Entwicklung von Alt- und Totholzanteilen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2012
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