LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 9 - Raabklamm (AT2233000)§ 1

§ 1Gegenstand

In Kraft seit 11. Februar 2006
Up-to-date

Das Gebiet „Raabklamm“ mit den Gemeinden Arzberg, Gutenberg an der Raabklamm, Mortantsch und Naas wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 9 bezeichnet.

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