Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBL Nr. 5/1907 in der Fassung BGBL I Nr. 9012006, werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheke in Stainach wie folgt festgesetzt:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und von 15 bis 18 Uhr,
Samstag von 8 bis 12 Uhr.
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