LandesrechtSteiermarkVerordnungenÜbertragung von Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 an die Stadtgemeinde Graz

Übertragung von Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 an die Stadtgemeinde Graz

In Kraft seit 08. Mai 1982
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Stadtgemeinde Graz werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich der Landeshauptstadt Graz übertragen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.