BHWZ - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in St. Margarethen, Pischelsdorf, St. Ruprecht an der Raab ua.
Vorwort
§ 1
§ 1 Bereitschaftsdienst
(1) Der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken
- „Apotheke St. Margarethen” (Mag. pharm. Bernd Fink, 8321 St. Margarethen an der Raab 330),
- „Kulmland Apotheke“ (Mag. pharm. Barbara Primus, 8212 Pischelsdorf 59),
- „Zur Markt Apotheke“ (Mag. pharm. Angelika Emmerich-Potzmann, 8181 St. Ruprecht an der Raab, Untere Hauptstraße 25),
- „Stadt-Apotheke Gleisdorf“ (Mag. pharm. Ulrike Mayr Co KG, 8200 Gleisdorf, Florianiplatz 8),
- „Apotheke Sinabelkirchen“ (Mag. pharm. Birgit Graggober, 8261 Sinabelkirchen, Untergroßau 185),
- „Raabtal-Apotheke“ (Mag. pharm. Dagmar Hiermann KG, 8200 Gleisdorf, Ludwig-Binder-Straße 27)
wird wie folgt festgesetzt:
Zuständige Apotheke | 1. Woche | 2. Woche | 3. Woche | 4. Woche |
Apotheke St. Margarethen | X | |||
Kulmland Apotheke | X | |||
Zur Markt Apotheke | X | |||
Stadt-Apotheke Gleisdorf | X | |||
Apotheke Sinabelkirchen | X | |||
Raabtal-Apotheke | X |
Hinweis: Der Bereitschaftsdienst in der ersten Woche wird auch von folgender Apotheke des politischen Bezirkes
Graz-Umgebung abgedeckt:
Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe
Der Bereitschaftsdienst in der dritten Woche wird auch von folgenden Apotheken des politischen Bezirkes Graz-Umgebung abgedeckt:
Marien-Apotheke in Eggersdorf bei Graz
Fux-Apotheke in St. Marein bei Graz
(2) Der Bereitschaftsdienst folgt in einem wiederkehrenden vierwöchigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils am Montag um 8.00 Uhr beginnt und am Montag der darauf folgenden Woche um 8.00 Uhr endet.
§ 2
§ 2 Kennzeichnung
Bei den oben angeführten öffentlichen Apotheken ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke sowohl im politischen Bezirk Weiz als auch im politischen Bezirk Graz-Umgebung und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Eingangs und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.
§ 4
§ 4 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 12. Dezember 2008, GZ.: 12.0-94/2008, sowie vom 28. Juli 2011, GZ: 12.0-29/2011, außer Kraft.